Schulordnung Gymnasium (Collège et Lycée)

Die vorliegende Schulordnung wurde in der Sitzung des Schulrats am 20. Juni 2024 verabschiedet. Sie ersetzt nicht die Gesetze und Vorschriften des Landes, die außerhalb des Lycée Jean Renoir gelten, das im Folgenden als „die Einrichtung“ bezeichnet wird.

Die Hausordnung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lehrkräfte, Schüler, pädagogisches Personal, Verwaltungspersonal, Servicekräfte sowie Eltern oder Erziehungsberechtigte) innerhalb der Einrichtung und in deren Umgebung, auf Sportanlagen, während des Transports sowie bei schulischen Ausflügen und Reisen. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft trägt gemeinsam Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln.

Die Hausordnung macht die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen deutlich und garantiert die Wahrung der Freiheiten, insbesondere derjenigen der Schüler.

Hausordnung Gymnasium

Das Lycée français Jean Renoir

Das Lycée français Jean Renoir ist ein Ort der Bildung und Erziehung, dessen Aufgabe es ist, die Ausbildung der ihm anvertrauten jungen Menschen sicherzustellen, zu ihrer intellektuellen und kulturellen Entwicklung beizutragen, ihr körperliches und moralisches Wohlbefinden zu fördern und sie auf ihr soziales und berufliches Leben vorzubereiten. Die Schüler lernen hier, persönliche und kollektive Verantwortung sowie Staatsbürgerschaft zu übernehmen. Sie entwickeln Freude an der Arbeit, die Fähigkeit zur Urteilsbildung und einen kritischen Geist, die sie zu freien und verantwortungsbewussten Bürgern machen, die in der Lage sind, ihre Meinungen und Handlungen selbstständig zu wählen.

Zwei grundlegende Prinzipien bestimmen das Leben in der Schulgemeinschaft:

  • Gegenseitiger Respekt gegenüber allen Personen – sowohl in physischer als auch in psychischer oder moralischer Hinsicht. Dieses Prinzip schließt jegliche Form von körperlicher oder verbaler Gewalt sowie jegliche Form von Intoleranz grundsätzlich aus.
  • Säkularität und Neutralität des Unterrichts. Die Schüler können ihre Zugehörigkeit zu einer Religion oder einer politischen oder anderen Überzeugung nur in den Grenzen des Respekts vor der Freiheit anderer zum Ausdruck bringen – das heißt mit Zurückhaltung und Rücksicht.

Daher dürfen die Rechte jedes Einzelnen nicht dazu führen, dass missionarische Aktivitäten (die Absicht, Anhänger zu gewinnen) oder Propaganda (der Versuch, Ideen aufzuzwingen) ausgeübt werden, noch dürfen sie die Würde, Freiheit und Rechte anderer Mitglieder der Schulgemeinschaft verletzen. Ebenso sind physischer oder moralischer Druck sowie öffentliche diskriminierende Äußerungen, insbesondere in Bezug auf Geschlecht, Religion, ethnische Herkunft oder Nationalität, nicht gestattet.

Das Zusammenleben erfordert Regeln, an die sich jeder halten muss, in dem Bewusstsein, dass sie für die Harmonie der Schulgemeinschaft unerlässlich sind.

In diesem Sinne stellt die Schulordnung einen Vertrag zwischen ihren Mitgliedern dar. Ein Verstoß gegen diese Regeln zieht Sanktionen nach sich, die in der Schulordnung festgelegt und verhältnismäßig sind.