Hausordnung Gymnasium (Collège +Lycée)

Einführung 

Die vorliegende Hausordnung wurde vom Conseil d’Etablissement in der Sitzung vom 1. Februar 2021 verabschiedet. Sie schließt die Gesetze und Vorschriften des Landes, die außerhalb des Lycée Jean Renoir, das im Folgenden als Etablissement bezeichnet wird, gelten, nicht aus. Sie gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Erziehungs-, Verwaltungs- und Servicepersonal sowie Eltern oder Erziehungsberechtigte) in der Schule und ihrer Umgebung, auf den Sportanlagen, während des Schultransports, bei Ausflügen und Klassenfahrten. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft sorgt in solidarischer Weise für ihre Einhaltung. Die Hausordnung stellt die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen klar heraus und garantiert die Ausübung der Freiheiten, insbesondere derjenigen der Schüler.

Hausordnung Gymnasium

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Das Lycée français Jean Renoir ist ein Ort der Erziehung und Bildung, der die Aufgabe hat, die ihm anvertrauten jungen Menschen zu unterrichten, zu ihrer intellektuellen und kulturellen Entwicklung beizutragen, an ihrer körperlichen und moralischen Entfaltung mitzuwirken und ihre Eingliederung in das soziale und berufliche Leben vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler sollen hier persönliche und kollektive Verantwortung sowie gesellschaftliche Verantwortung erlernen. Sie sollen lernen, Arbeitswillen, Urteilsvermögen und kritisches Denken zu entwickeln, die sie zu freien und verantwortungsbewussten Bürgern machen, die in der Lage sind, ihre Meinungen und Handlungen selbst zu bestimmen.

Das Leben in der Schulgemeinschaft wird von zwei Grundsätzen bestimmt:

  • die gegenseitige Achtung der Personen, sowohl in physischer als auch in psychologischer oder moralischer Hinsicht. Dieser Grundsatz schließt von vornherein jede Form von körperlicher oder verbaler Gewalt und jede Form von Intoleranz aus.
  • Laizismus und Neutralität des Unterrichts: Die Schüler und Schülerinnen dürfen ihre Zugehörigkeit zu einer Religion oder einer politischen oder sonstigen Überzeugung nur im Rahmen des Respekts vor der Freiheit Anderer kundtun, also mit Rücksicht und Zurückhaltung.

Daher darf die Ausübung der Rechte jedes einzelnen Mitglieds weder Anwerbung von Anhängern oder Propaganda (Absicht, Ideen durchzusetzen) zulassen, noch die Würde, die Freiheit und die Rechte anderer Mitglieder der Schulgemeinschaft verletzen. Es darf nicht zu diskriminierenden Handlungen, physischem oder moralischem Druck oder öffentlichen Äußerungen kommen, die insbesondere auf dem Geschlecht, der Religion, der ethnischen Herkunft oder der Nationalität beruhen.

Das Zusammenleben setzt Regeln voraus. Jeder muss sich an diese Regeln halten und sich dessen bewusst sein, dass sie für eine harmonische Schulgemeinschaft unerlässlich sind. In diesem Sinne stellt die Hausordnung einen Vertrag zwischen ihren Mitgliedern dar, dessen Verletzung zu den in der Hausordnung vorgesehenen und angemessenen Sanktionen führt. 

Anbei finden Sie die gesamte Hausordnung der Sekundarstufe im PDF-Format.