Schulordnung der Vor- und Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler unserer Einrichtung haben dasselbe Ziel: Sie wollen ihre Bildungsaufgaben unter den bestmöglichen Bedingungen erfüllen. Die Erfordernisse des gemeinschaftlichen Lernens, die Wahrung der Interessen aller Beteiligten und die Berufung unserer Einrichtung, unseren Schülern das bestmögliche Bildungsniveau zu bieten, sind der Grund für die Erstellung der vorliegenden Schulordnung, das insbesondere Folgendes betrifft:

– körperliche Gesundheit
– Klassenarbeit und Disziplin
– Personen- und Gebäudesicherheit
– Schulbesuch
– Sport – BCD – Klassenfahrten
– Schulbus
– Sanktionen

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I- Körperliche und seelische Gesundheit

  1. Kinder, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, müssen bei ihrer Rückkehr eine ärztliche Bescheinigung über ihre Genesung vorlegen. Eltern, deren Kinder vorübergehend auf Gehhilfen Rollstuhl angewiesen sind, werden gebeten, sich vorab, mindestens 24 Stunden vor der Wiederaufnahme des Unterrichts, mit dem Sekretariat oder der Krankenschwester in Verbindung zu setzen, um die Organisation der Betreuung in die Wege zu leiten.
  2. Medikamente sind in der Schule verboten. Im Falle einer chronischen Krankheit (Asthma / Diabetes usw.) wenden sich die Eltern an die Schulkrankenschwester, die ein PAI (Projet d’Accueil Individualisé) erstellt.
  3. Gewalt, körperliche, verbale oder psychische Aggression, sowie Unhöflichkeit jeglicher Art werden nicht
  4. Von allen wird ein Höchstmaß an Höflichkeit erwartet. Toleranz und soziales Verhalten stehen an erster Stelle.
  5. Die Kleidung muss anständig und sauber sein. Die Kleidung ist mit dem Vor- und Nachnamen des Kindes zu kennzeichnen.
  6. Die Zwischenmahlzeit ist keine Pflicht. Wenn die Eltern ihrem Kind einen Pausensnack geben, sollte dieser vorzugsweise aus Obst (frisch oder getrocknet) bestehen.

II- Schularbeit und Disziplin

  1. Lernhaltung

Von den Schülern werden zu jeder Zeit ein lernwilliges Verhalten und eine korrekte Lerneinstellung verlangt. Anwesenheit und Pünktlichkeit im Unterricht sind Pflicht. Die Eltern müssen die notwendigen Vorkehrungen treffen, damit ihre Kinder pünktlich zum Unterricht erscheinen.

  1. Aufenthalt im Schulgebäude (siehe Anhang)
  • In der Grundschule müssen Schüler, die nicht für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, das Schulgelände verlassen, sobald der Unterricht um 14:05 Uhr endet. Nach dieser Zeit werden sie nicht mehr beaufsichtigt. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Zwischenfälle. Die Eltern sollten ihre Kinder dazu anhalten, so schnell wie möglich nach Hause zu kommen, oder sie pünktlich abholen. Die Eltern warten vor dem Schulgebäude auf ihre Kinder. Sie sollten auch dafür sorgen, dass ihre Kinder nicht zu früh kommen (vor 8 Uhr ist keine Aufsicht möglich).
  • Im Kindergarten müssen die Eltern ihre Kinder während der Zeit von 8 Uhr bis 8.30 Uhr auf das Schulgelände begleiten und ihre Kinder persönlich einer Lehrerin oder einem Mitarbeiter der Schule übergeben, die bzw. der für die Betreuung der Kinder bestimmt wurde. Die Eltern müssen das Schulgelände um 8:30 Uhr verlassen haben.
  • Die Kindergartenkinder müssen von den Eltern persönlich im Klassenzimmer zwischen
    – 13.45 Uhr und 14.00 Uhr
    – 15.45 Uhr und 16.00 Uhr
    – 16.45 Uhr und 17.00 Uhr abgeholt werden. Die Kinder können auch von einer schriftlich bevollmächtigten Drittperson abgeholt werden, die zuvor der Lehrerin vorgestellt wurde (diese Personen müssen mindestens 14 Jahre alt sein).
  1. Verstoße gegen Disziplinregeln, fehlender Arbeitswille und Unhöflichkeiten werden mit Sanktionen belegt.

III- Sicherheit von Personen und Gebäuden

  1. Brandschutz

Beschädigung oder Manipulation des eingerichteten Sicherheitssystems sind untersagt. Die in Klassen­zimmern ausgehängten und erläuterten Sicherheits­hinweise sind strikt zu befolgen. Kinderwägen dürfen aus Sicherheitsgründen, insbesondere für den Fall der Evakuierung, nicht in die Eingangsbereiche und Flure mitgenommen werden.

  1. Schulgebäude und Einrichtung

Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass die Gebäude und das Mobiliar in gutem Zustand bleiben. Sie tragen dazu bei, den Schulhof sauber zu halten, um die Kosten für die Gemeinschaft nicht unnötig zu erhöhen. Wer Schulmaterial beschädigt oder zerstört, muss den Mut haben, dies der Schulleitung zu melden, damit die Versicherungsgesellschaft die nötigen Schritte einleiten kann. Schüler, die wissentlich Papier und Müll auf dem Schulgelände wegwerfen, können dazu aufgefordert werden, in der Pause den Hof zu säubern.

  1. Externe Personen

Alle schulfremden Personen, die in der Grundschule auftreten oder zu tun haben, müssen sich zuerst im Sekretariat der Grundschule melden.

  1. Schutz vor Diebstahl

Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Den Schülern wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen, kein oder nur wenig Geld dabei zu haben und darauf zu achten, nichts in den Taschen der Kleidung zu lassen, die an den Kleiderständern hängen bleibt, sowie keine Sachen (Taschen, Kleidung) herumliegen zu lassen.

Untersagungen

Die Mobiltelefone und internetfähige Uhren der Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule ausgeschaltet sein. Persönliche Bälle und potenziell gefährliche Gegenstände (z. B. schneidende Gegenstände …) sind in der Schule verboten.

IV- Schulbesuch

  1. Jede Abwesenheit muss eine Ausnahme sein und einen triftigen Grund haben. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mit Angabe des Grundes für die Abwesenheit ist bei der Rückkehr des Schülers erforderlich. Jede Abwesenheit muss auch telefonisch oder schriftlich (an primaire@lycee-jean-renoir.de oder per ENT an „absence primaire“) gemeldet werden, und zwar vom ersten Tag an und in der ersten Stunde.
  2. Jede Abwesenheit von mehr als drei Kalendertagen in der Grundschule und mehr als fünf Kalendertagen im Kindergarten muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Bei mehr als 5 unentschuldigten (ohne triftigen Grund) bzw. nicht durch ärztliches Attest nachgewiesenen Fehlzeiten wird der Fall den lokalen Behörden (Schulamt) gemeldet.
  3. Die Schulpflicht und der Ferienkalender müssen eingehalten werden.
  4. Wenn ein Kind während der Schul- oder Nachmittagsbetreuung die Schule verlässt (aus welchem Grund auch immer), muss es abgeholt werden. Es darf auf keinen Fall allein nach Hause gehen.

V- Sport – BCD – verschiedenes

Sport

  1. Ein Schüler, der bis zu zwei Wochen lang nicht am Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) teilnehmen kann, muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (oder einer anderen verantwortlichen Person) mitbringen.
  2. Jede Befreiung, die länger als zwei Wochen dauert, muss zwingend durch ein ärztliches Attest begründet werden.
  3. Ohrringe, Halsketten, Armbänder und anderer Schmuck sowie Gürtel sind während der Sportaktivitäten verboten und müssen vor dem Unterricht abgelegt werden (Sicherheit). Der Gebrauch von Kaugummis ist während der Sportaktivitäten verboten (Erstickungsgefahr).

Bibliothek (BCD)

Die Schüler besitzen eine BCD-Karte, um Bücher (maximal 2 Bücher, davon nur 1 Comic) für höchstens 2 Wochen ausleihen zu können.

Rückgaben und Ausleihen müssen zwingend am Computer eingegeben werden (nach der Computerrückgabe räumen die älteren Kinder die Bücher an ihren Platz in den Regalen).

Bücher sind mit Sorgfalt zu behandeln (bei Beschädigung oder Verlust wird eine Erstattungspauschale erhoben).

Die BCD ist ein ruhiger und stiller Ort zum Lesen, an dem keine Mahlzeiten eingenommen werden.

Klassenfahrten (im Rahmen des von der Schulkonferenz festgelegten Grundsatzes für Fahrten)

  1. Eventuelle Zahlungsschwierigkeiten sind mit der Schulleitung zu besprechen und zu regeln, die gegebenenfalls die Hilfe der „Schulkooperative“ beantragen wird. Die Eltern können sich auch direkt an das Sekretariat der Grundschule wenden.
  2. Schüler, die an der Reise nicht teilnehmen können, müssen in die Schule kommen, wo ihre Betreuung in einer anderen Klasse von der Schulleitung organisiert wird.

VI- Schulbus

In den Schulbussen üben die Schüler Selbstdisziplin; der Busfahrer ist keine Aufsichtsperson. Es wird ein korrektes Verhalten verlangt. Die Kinder müssen sitzen bleiben. Essen und Trinken sind untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Regel wird geahndet: Die Strafe kann bis zum vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss vom Schultransport reichen. Diese Fahrten sind durch die Schulversicherung abgedeckt.

VII- Sanktionen

  1. Sie sind in der Regel abgestuft, werden von den Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal verhängt und können bis zu einer von der Schulleitung ausgesprochenen Sanktion reichen.
  2. Im Fall einer schwerwiegenden Sanktion wird den Erziehungsberechtigten ein schriftlicher Verweis gegen Empfangsbestätigung

ANHANG – Überwachung von Ein- und Ausgängen

Bei der Begrüßung am Morgen

  • Im Kindergarten steht einer unserer Hausmeister am Eingang in der Früh, um zu kontrollieren, wer die Schule betritt oder verlässt. Die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte müssen die Schule um 8:30 Uhr wieder verlassen, wenn die Türen zum Kindergarten geschlossen werden.
  • zwischen 8.00 und 8.12 Uhr, wenn die Schüler der Grundschule ankommen, sind zwei Lehrkräfte im Straßenbereich anwesend, um das Aussteigen der Kinder, die mit dem Schulbusservice ankommen, und das Betreten des Schulhofs zu überwachen, um auch ein Zurücklaufen zu verhindern; sobald sich die Schüler auf dem Schulhof befinden, wird der übliche Aufsichtsdienst ausgeübt.
  • Grundschüler, die nach 8.12 Uhr ankommen, müssen durch den Haupteingang gehen, wo sich der Pförtner befindet, und ihren Namen und ihre Klasse angeben, bevor sie zum Unterricht zugelassen werden.

Nach Ende der regulären Unterrichtszeit :

  • Zwischen 13:45 und 14:00 Uhr werden die Kindergartenkinder von der Lehrkraft an der Tür des Klassenzimmers einem befugten Erwachsenen übergeben und verlassen das Schulgelände durch die Tür des Kindergartens, wo ein Hausmeister postiert ist. Wenn es zu Verspätungen kommt, werden die Eltern angerufen, um die Abholung zu organisieren.
  • um 14:05 Uhr in der Grundschule :
  • Schülerinnen und Schüler, die nach dem Unterricht in der Nachmittagsbetreuung bleiben, werden auf den Treppenabsätzen im 2. Stock von den für die Gruppen zuständigen Betreuern abgeholt, um die Anwesenheit zu kontrollieren. Dasselbe gilt für die außerschulischen Aktivitäten (im 1. Stock).
  • Schüler*innen, die mit dem Schulbus fahren, verlassen die Schule unter Aufsicht von zwei Lehrkräften (Südausgang auf der Seite der Kantine und des Bürgersteigs).
  • Schüler*innen, die das Schulgebäude verlassen, tun dies durch den zentralen Eingang (beaufsichtigt durch den Pförtner) oder den Südeingang (beaufsichtigt durch Lehrkräfte), je nachdem, wo sich ihr Klassenzimmer befindet. Auch hier gilt: Sind Kinder nicht abgeholt worden, fragt der Pförtner nach und nimmt ggf. Kontakt zu den Eltern auf; je nach Fall bleiben Kinder beim Pförtner. Wenn die Abholung zu dauern droht, werden die Kinder zum Sekretariat geschickt, wo sie bis zur Ankunft der Abholberechtigten bleiben.

Nach Ende der Nachmittagsbetreuung

Kindergarten:

  • Um 16 Uhr, am Ende der ersten Schicht der Nachmittagsbetreuung, betreten die Eltern den Kindergarten, um ihre Kinder bei den Erzieherinnen abzuholen, der Ausgang erfolgt durch den Kindergarten unter Aufsicht eines Hausmeisters; bei Verspätungen werden die Eltern angerufen und eine Betreuung organisiert, bis zur Ankunft der abholberechtigten Person.
  • Um 16.45 Uhr, am Ende der zweiten Schicht der Nachmittagsbetreuung, betreten die Eltern den Kindergarten durch den Haupteingang, holen ihre Kinder bei den Erzieherinnen ab und verlassen den Kindergarten durch dieselbe Tür (beaufsichtigt durch den Pförtner).

Grundschule:

Nach Ende des Hausaufgabenbetreuung bis 16 Uhr:

  • Um 16 Uhr am Ende der ersten Schicht der Hausaufgabenbetreuung verlassen die Kinder das Gebäude und werden unter Aufsicht des Pförtners den Eltern übergeben; bei Verspätungen werden die Eltern angerufen und eine Betreuung wird organisiert, bis zur Ankunft der Abholberechtigten.
  • Schüler, die mit dem Schulbus fahren, verlassen das Schulgebäude unter der Aufsicht eines Hausaufgabenbetreuers, der/sie sie zu ihrem Bus begleitet.

Am Ende des Schultags:

  • Um 17 Uhr verlassen alle noch im Gebäude befindlichen Grundschüler*innen die Schule durch den Haupteingang, vor dem sie auf ihre Eltern warten. Die Aufsichtsperson erkundigt sich ggf. bei nicht abgeholten Kinder und ruft bei Bedarf deren Eltern an.