Charta für die Nutzung von digitalen Tools im Schulalltag

Anlage zur Hausordnung im Kindergarten, Grundschule und Gymnasium

V 2.0 – Am 16. November 2020 vom Conseil d‘Etablissement verabschiedet

Präambel

Zweck dieser Charta ist es, die Regeln für die Nutzung der digitalen Tools festzulegen, die allen Nutzern des Lycée Jean-Renoir in München im Rahmen des Lehrens und Lernens der Schüler zur Verfügung gestellt werden.

Diese Charta entspricht einem pädagogischen und erzieherischen Ziel und soll die Interessen der einzelnen Nutzer miteinander in Einklang bringen. Damit soll eine faire, respektvolle und verantwortungsvolle Nutzung digitaler Tools durch alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gewährleistet werden.

Die Ziele dieser Charta sind folgende:

  • Die Nutzer über die Nutzungsbedingungen der angebotenen digitalen Tools zu informieren.
  • Die genaue Darlegung der Rechte und Pflichten der Nutzer.
  • Die Festlegung der Bedingungen für Kurse per Videokonferenz (2. Teil).Diese Ziele ermöglichen es, die Regeln für die Nutzung der digitalen Tools festzulegen und so die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten. Diese Charta legt auch die Verpflichtungen fest, die für alle notwendig sind, um die primäre Aufgabe einer Schule, nämlich Bildung und Unterricht, zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser gegenseitigen Verpflichtungen durch die gesamte Schulgemeinschaft – Schüler, Eltern, Lehrer – ist für die Erreichung dieses Ziels unabdingbar und im Zusammenhang mit dem Fernunterricht besonders wichtig.

Anwendungsbereich

Die vorliegende Charta gilt für jede Person, die berechtigt ist, die von der Einrichtung zur Verfügung gestellten digitalen Tools zu nutzen. Die Charta eine Anlage zur Hausordnung der Grund- und Oberschule beigefügt. Sie gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Eltern, Lehrer, Verwaltungspersonal) und ist verpflichtend.

Damit diese Charta von allen verstanden und angewendet werden kann, ist sie auf Französisch und Deutsch verfasst.
Jeder Nutzer verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Charta zu kennen und einzuhalten.

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Charta für die Nutzung von digitalen Tools im Schulalltag

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1. Teil – Nutzung von digitalen Tools

1 – Angebotene digitale Tools

Die Einrichtung bietet dem Nutzer im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten folgende Dienste an: einen digitalen Arbeitsplatz (ENT), der eine bestimmte
Anzahl von Funktionalitäten (Messaging, Dokumentenaustauch, Hausaufgabenheft, Klassenregister, , Pronote) und eine Videokonferenz-Software (derzeit Zoom) beinhält.

Diese Softwareprogramme ermöglichen es, einem sehr großen Teil der pädagogischen Anwendungen digitaler Tools gerecht zu werden. Sollten sich diese Plattformen als unzureichend erweisen, fragen die Lehrkräfte beim Grundschulleiter oder stellvertretenden Schulleiter, ob sie ihren Schülerinnen und Schülern Zugang zu anderen digitalen T ools gewähren dürfen. Der Grundschulleiter oder stellvertretende Schulleiter wird sich mit dem Datenschutzbeauftragten (DSB) in Verbindung setzen, bevor er die Verwendung dieser Software genehmigt.

2 – Haftung der Nutzer

Die Einrichtung gewährt dem Nutzer Zugang zu den in Artikel 1 angebotenen Dienstleistungen nach Annahme der Hausordnung, der diese Charta beigefügt ist.

Im Falle von Minderjährigen ist für die Annahme der Charta und Einverständnis mit den Nutzungsregeln die Unterzeichnung der Hausordnung durch die jeweiligen erziehungs- bzw. vertretungsberechtigten Erwachsenen notwendig.

Der Zugang kann von der vorherigen Identifizierung des Nutzers abhängig gemacht werden, der dann über ein “Persönliches Zugangskonto” zu den angebotenen Diensten verfügt.

Das Zugangskonto eines Nutzers besteht aus einem Nutzernamen und einem Passwort, beides streng persönlich und vertraulich. Diese Daten dürfen unter keinen Umständen den Dritten zur Nutzung überlassen werden aus welchem Grund auch immer. Der Nutzer ist für ihre Verwahrung verantwortlich und verpflichtet sich, sie nicht weiterzugeben und sich auch nicht die Zugangsdaten eines anderen Nutzers anzueignen.

3 – Verpflichtungen der Nutzer: Schüler, Eltern und Schulpersonal

Jeder Nutzer muss bei der Nutzung der ihm zur Verfügung stehenden digitalen Tools äußerst sorgfältig vorgehen.

Die Auflistung der Regeln, die vor allem die Nutzungsrechte in Bezug auf die Verwendung der zur Verfügung gestellten digitalen Tools betreffen, erfüllt den doppelten Zweck: Die Nutzer sollen für Vorhanden und die notwendige Einhaltung der Regeln sensibilisiert werden, um dadurch den Missbrauch zu verhindern.

Die Nutzer sind somit verpflichtet, Folgendes zu respektieren:

  • die Rechte des Einzelnen, indem sie nicht in die Privatsphäre anderer eingreifen, keine beleidigenden oder verleumderischen Bemerkungen machen oder falsche Gerüchte verbreiten;
  • die moralische Integrität von Minderjährigen;
  • die öffentliche Ordnung, indem sie darauf achten, keine diskriminierenden Äußerungen oder Entschuldigungen für Verbrechen oder Vergehen zu verbreiten;
  • das Urheberrecht und die Rechte an geistigem Eigentum (siehe Artikel 5);
  • die Integrität von technischen Ressourcen, indem auf Vorgänge verzichtet wird, welche der Funktionsfähigkeit der digitalen Plattformen oder des Netzwerkes schaden könnten.Der Nutzer verpflichtet sich, den Schulleiter über jegliche unstatthafte Inhalte oder Verhaltensweisen zu informieren, über die er Kenntnis erlangt.Der Nutzer verpflichtet sich, den Schulleiter unverzüglich über jeden Datenverlust, Missbrauchsversuch oder sonstige Auffälligkeit im Zusammenhang mit der Verwendung seiner persönlichen Zugangsdaten zu informieren.Der Nutzer verpflichtet sich, den Schutz der persönlichen Daten zu respektieren und nicht gegen die einschlägige Gesetze zu verstoßen. Es betrifft zum Beispiel das Erstellen von Dateien für externe Plattformen, auf welchen einzelne Schüler zu erkennen sind. Im Zweifelsfall oder bei Schwierigkeiten zu diesem Thema kann der Nutzer sich an die Datenschutzbeauftragte des Lycée Jean-Renoir wenden: Charlaine Berendt dpo@lycee-jean-renoir.de

4 – Verpflichtungen der Einrichtung

Die Einrichtung verpflichtet sich, alle Vorschriften zum Schutz der Interessen Dritter und der öffentlichen Ordnung einzuhalten, insbesondere:

  • die Behörden unverzüglich über alle illegalen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Ressourcen festgestellt wurden, zu informieren;
  • Daten zu speichern und aufzubewahren, die es ermöglichen, die Personen zu identifizieren, die mittels angebotener Ressourcen zur Veröffentlichung unstatthafter Inhalte beigetragen haben.

Die Einrichtung verpflichtet sich, den Nutzern einen einfachen, direkten und dauerhaften Zugang zu den angebotenen Ressourcen zu ermöglichen.

Die Schule und das Lehrpersonal verpflichten sich, die Schülerinnen und Schüler zu schützen, indem sie sie vorbereiten, sie beraten und ihnen bei der Verwendung digitaler Tools helfen. Zu diesem Zweck wird in jeder Klasse eine Schulung zur Nutzung digitaler Tools sowie eine Erläuterung der vorliegenden Charta stattfinden. Die Modalitäten dieser Sensibilisierung und pädagogischen Unterstützung sind an das Alter der Schülerinnen und Schüler angepasst.

Die Schule verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf personenbezogene Daten einzuhalten. Der Schulleiter ist für die von der Einrichtung verarbeiteten Daten verantwortlich und garantiert dem Nutzer, dass die ihn betreffenden persönlichen Daten ausschließlich für die Zwecke verwendet werden, für die sie erhoben wurden.

5 – Schutz des geistigen Eigentums

Die Verwendung digitaler Tools setzt die Wahrung der geistigen Eigentumsrechte voraus, sowie der Rechte Dritter, die Inhaber solcher Rechte sind.

Folglich muss sich jeder Nutzer zu Folgendem verpflichten:

  • Software nur unter den Bedingungen der erworbenen Lizenzen zu verwenden;
  • Software, Datenbanken, Webseiten, Texte, Abbildungen, Fotografien oder andere durch das Urheberrecht oder private Rechte geschützte Werke nicht zu reproduzieren, zu kopieren, weiterzugeben, zu verändern oder zu verwenden, ohne zuvor die Genehmigung der Inhaber dieser Rechte eingeholt zu haben.

6 – Sanktionen

Die vorliegende Charta wird der Hausordnung der Schule beigefügt. Die Nichteinhaltung der festgelegten Grundsätze kann zum Einschränken oder Verwehren des Zugangs zu den Ressourcen sowie zu den in der Hausordnung vorgesehenen Sanktionen führen.

2. Teil – Fernunterricht und Videokonferenz

(Dieser Teil ergänzt und erläutert die „Charta für die Nutzung digitaler Tools“- im Juni 2020 vom Conseil d‘Etablissement geprüft)

1 – Allgemeine Grundsätze für die gesamte Schulgemeinschaft

Die aktuelle sanitäre Lage erfordert es, sämtliche Unterrichtsformen in Betracht zu ziehen: klassischer Präsenzunterricht in ganzen Klassen, Unterricht mit einem Teil der Klasse und einigen Schülern zu Hause, Fernunterricht für die in der Schule anwesenden Schüler, reiner Fernunterricht. In diesem Zusammenhang sind digitale Tools unverzichtbar, da sie die Aufrechterhaltung der pädagogischen Arbeit ermöglichen. Videokonferenzen nehmen einen hohen Stellenwert ein und sind Gegenstand der besonderen Bestimmungen, die in dieser Charta beschrieben sind.

Wenn es die sanitäre Lage erfordert, werden sich die Lehrkräfte für einen dynamischen Fernunterricht einsetzen, mit dem Ziel, die Verbindung zwischen dem Schüler, seinem Lernprozess, der Schuleinrichtung und seinen Klassenkameraden aufrechtzuerhalten.

Der Fernunterricht wird mittels der gewöhnlichen Software der Einrichtung durchgeführt, hauptsächlich über die ENT-Plattform. Die Lehrkräfte haben ein Lehrkonzept erstellt, das die verschiedenen Unterrichtsmodalitäten je nach der sanitären Lage definiert. Videokonferenzen sind eine Möglichkeit neben anderen digitalen Tools. Die Lehrkraft bestimmt entsprechend den jeweiligen pädagogischen Zielen, ob und in welchem Umfang Videokonferenzen zum Einsatz kommen sollen.

Im Kindergarten und in der Grundschule erfordert der Fernunterricht aufgrund der noch begrenzten Eigenständigkeit der Kinder vor dem Bildschirm und bei der Organisation ihrer Arbeit ein starkes Engagement und die Unterstützung der Eltern. Die Lehrkräfte sind sich der Belastung bewusst und bestrebt, sie so weit wie möglich zu minimieren. Daher organisieren sie virtuelle Klassen, um die Arbeit außerhalb des Klassenzimmers zu erleichtern.

Um eine übermäßige Belastung durch den Fernunterricht auf das persönliche Leben jedes Einzelnen zu vermeiden, streben alle Mitglieder der Bildungsgemeinschaft eine Arbeitsweise an, die das Gleichgewicht zwischen Privat- und Berufsleben für das Personal, Privat- und Schulleben für die Schüler, sowie Beruf, Familienleben und pädagogische Unterstützung ihrer Kinder für die Eltern bewahrt.

Jede Person soll unter Einhaltung des Rechts auf Abschaltung, auf ein Gleichgewicht zwischen dem privaten und beruflichen Leben achten, so dass der Fernunterricht bzw. die Arbeit im Homeoffice auf Dauer erträglich bleiben.

Jeder ist sich zudem bewusst und respektiert es, dass jedes andere Mitglied der Bildungsgemeinschaft das gleiche Recht auf Abschaltung hat.

Dies verpflichtet zu einem vernünftigen Einsatz von Kommunikationsmitteln:

  1. Während der Unterrichtszeit, also Montag mit Freitag von 8:00 bis 17:40 Uhr. Anfragen können außerhalb dieser Zeiten gestellt werden, müssen jedoch nicht außerhalb des oben definierten Zeitraums (mit Ausnahme größerer Notfälle, die eine Ausnahme bleiben müssen) beantwortet werden. So werden z.B. im Zweifelsfall die Familien über die Möglichkeit der Rückkehr eines Schülers an die Schule so schnell wie möglich informiert, jedoch nur während der Öffnungszeiten der Schule. Bis zum Erhalt einer ausdrücklichen Antwort der Schule darf der Schüler bzw. die Schülerin nicht in die Klasse kommen.
  2. Beim Versenden von Nachrichten: Die Funktion “Antwort an alle” und das Versenden als CC sollte, um eine Überlastung der ENT-Postfächer zu vermeiden, für die Fälle vorbehalten bleiben, wo dies notwendig ist.
  3. Die ENT-Kommunikationstools müssen regelmäßig konsultiert werden.

Sollte es für die Einrichtung aufgrund der sanitären Umstände notwendig sein, institutionelle Sitzungen per Videokonferenz abzuhalten (Conseil d‘Etablissement, Klassenbesprechung usw.), verpflichten sich die betroffenen Teilnehmer, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Besprechungen unter Einhaltung der Vertraulichkeit stattfinden können.

2- Verpflichtungen der Schüler

Die Schüler müssen:

  • Den Stundenplan einhalten und an allen geplanten Pflichtstunden teilnehmen.
  • Das Mikrofon ausschalten, sofern man selbst gerade nicht spricht.
  • Das eigene Verhalten an den Lernprozess und den Unterrichtsablauf anpassen:
    • Sich an einen Tisch an einem arbeitsfreundlichen Ort setzen, wenn möglich mit einem Headset,
    • Sich auf angemessene Weise einbringen, sei es durch mündlichen Beitrag oder durch die Übermittlung von Dokumenten.
  • Hausaufgaben machen und sie rechtzeitig in der geforderten Form einreichen.
  • Die Arbeit möglichst selbstständig zu Hause erledigen, ohne Hilfe der Eltern. Die Eltern sollen nur dann um Hilfe gebeten werden, wenn die Schwierigkeiten zu groß sind.
  • Probleme nicht für sich behalten: Mit den Lehrern und Eltern darüber sprechen.
  • Die Kontrollaufgaben eigenständig, ohne fremde Hilfe, erledigen.
  • Das Aufzeichnen von Videosequenzen des Unterrichts, das Kopieren oder Aufnehmen von Screenshots ist verboten (Respektierung der Rechte auf eigene Abbildungen). Personen, die diese Forderung nicht einhalten, verletzen das Gesetz und können u.U. mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Keine zur Klasse oder jeweiligen Gruppe nicht gehörenden Personen zum Online-Unterricht einladen, unabhängig davon, ob es sich um eine schulinterne oder -externe Person handelt. Bei der Wahl des Teilnehmernamen die eigene Identität nicht komplett verschleiern, also einen Namen verwenden, welcher es möglich macht, den Schüler oder die Schülerin zu identifizieren (Vorname und Anfangsbuchstaben des Nachnamens).
  • Der Chat-Raum des virtuellen Klassenzimmers darf ausschließlich dazu genutzt werden, um um Erlaubnis zu bitten, das Wort zu ergreifen, oder eine Frage zum Unterricht zu stellen.

3 – Verpflichtungen der Lehrkräfte und des Personals

  • Sicherzustellen, dass alle Schüler Zugang zu den Kursinhalten haben. Auch im Fall momentan abwesender Schüler oder Schülergruppen.
  • Während des Unterrichts im Videoformat eine passende Gestaltung des Fernunterrichts anzubieten, die es jedem Schüler ermöglicht, Fortschritte zu machen: abwechselnde Sequenzen in der ganzen Klasse, Gruppenunterricht, Einzelunterricht im Falle von spezifischen Bedürfnissen.
  • Die individuell unterschiedliche Lerndauer bei Kindern zu berücksichtigen; angesichts der Tatsache, dass der Fernunterricht ein langsameres Tempo erfordert, Pausen für die Verinnerlichung des Gelernten einzulegen und die Aktivitäten variieren, um Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten besser betreuen zu können.
  • Um das Lernen zu erleichtern, die virtuellen Klassen so zu organisieren, dass synchrone und asynchrone Zeiten ausgeglichen werden, dabei die Ziele und Anweisungen in einer für alle Schüler verständlichen Weise zu geben.
  • Die gesamte Zeit zu berücksichtigen, die die Schülerinnen und Schüler vor den Bildschirmen verbringen, um die Überbelichtung bei synchroner Arbeit zu minimieren.
  • Den Schülern jeweils eine Wochenplanung mit synchroner und asynchroner Arbeitszeiten zu geben.
  • Die vom Lycée Jean Renoir zur Verfügung gestellte Videokonferenz-Software nur im Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten und nicht für private oder familiäre Zwecke zu nutzen.

 4 – Verpflichtungen der Eltern

  • Den Stundenplan des Kindes zu prüfen und sicherzustellen, dass es am Unterricht in den von der Lehrkraft empfohlenen Konditionen teilnimmt.
  • Dem Kind bewusst zu machen, wie wichtig es ist, die Regeln des Klassenlebens zu respektieren, und wie wichtig es ist, während des virtuellen Unterrichts aufmerksam zu bleiben.
  • Sich über die Aufgaben des Kindes über das Aufgabenheft (Oberstufe) oder über das ENT- Nachrichtensystem (Grundschule) zu informieren. Bei den Hausaufgaben nur im Notfall zu helfen, und das Kind zu ermutigen, entsprechend seinem Alter so selbstständig wie möglich zu arbeiten. Bei Schwierigkeiten kann der Klassenlehrer konsultiert werden.
  • Während des Online-Unterrichts nicht einzugreifen, außer wenn das Alter des Kindes oder die von der Lehrkraft gestellte Aufgabe dies erfordert.
  • Darauf zu achten, dass das Kind sich ausreichend erholen kann und einen dem Schulrhythmus entsprechenden Alltag (Aufstehen, Schlafengehen, Schlafzeit…) sowie Entspannungsmomente behält.
  • Auf Anfragen der Schule zu reagieren und das ENT-Nachrichtensystem sowie die Website der Schule regelmäßig zu konsultieren, um die Kommunikation zu verfolgen.
  • Lehrkräfte oder Mitarbeiter der Schule nur während der Unterrichtszeiten, d.h. Montag mit Freitag von 8:00 bis 17:40 Uhr zu konsultieren oder zumindest keine Antwort von ihnen außerhalb dieser Zeiten zu erwarten.
  • Die Mitarbeiter der Schule ggf. über Schwierigkeiten des Kindes oder die Bedingungen, unter denen es zu Hause arbeitet, zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.