Elternorganisationen für Kindergarten und Grundschule

Im Kindergarten und in der Grundschule werden pro Klasse zwei Eltern zum Elternbeirat gewählt.

Die Wahlen finden in den jeweiligen Klassen, während der Elternversammlung zum Schulanfang, statt. Alle gewählten Eltern bilden gemeinsam den Elternbeirat. Dieser Elternbeirat ist eine Gruppe von Eltern, die die Eltern der Kindergartenkinder und der Schüler der Grundschule vertreten.
 
Die Aufgabe des Elternbeirates ist es, die Beziehungen und die Kommunikation zwischen den Eltern, Lehrern und der Schulleitung zu erleichtern.
Zu den Aufgaben des Elternbeirates gehören außerdem: 
– seine Meinung äußern
– Vorschläge zur Funktionsweise der Schule machen
– alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schulleben aufnehmen und ggfs. diskutieren, wie z. B. die Schulgebühren, die Hausordnung, unterschiedlichste Schulprojekte, die Organisation der Schulzeit, die Kantine, die Hygiene, die Sicherheit der Kinder, die außerschulischen Aktivitäten, die zusätzlichen Bildungs- und Sportaktivitäten sowie das kulturelle Angebot und Schulfeste.
 
Aktuelle Informationen über die Elternvertretung finden Sie auf der Website