Elternvereinigung in der Grundschule

Vertretung der Eltern in der Grundschule

In der Grundschule (Kindergarten und Primarstufe) werden zu Beginn des Schuljahres in jeder Klasse zwei Eltern als Klassenelternvertreter gewählt.

Gemeinsam bilden sie den Elternbeirat.

Der Elternbeirat ist ein Elternrat, der die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Grundschule vertritt.

Seine Aufgabe ist es, die Beziehungen und die Kommunikation zwischen den Eltern, den Lehrkräften und der Schulleitung zu erleichtern.

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, Stellungnahmen abzugeben und Vorschläge zum Schulbetrieb sowie zu allen Fragen des Schullebens zu machen, wie z. B. Schulgebühren, Schulordnung, Schulprojekte, Organisation der Schulzeiten, Mensa, Schulhygiene, Kindersicherheit, außerschulische Workshops, ergänzende Bildungs-, Sport- oder Kulturaktivitäten, Feste usw.

Aktuelle Informationen zu diesem Gremium der Elternvertretung finden Sie auf ihrer Website.